Erlangung von Grundkenntnissen der Elektrotechnik, um an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbständig durchführen zu können
für Mitarbeiter/innen der Metall- und Elektroberufe.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und einem zusätzlichen innerbetrieblichen Training von mindestens 80 Stunden sind die Absolventen berechtigt, festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten sowie Prüfungen gemäß DGUV 3 durchzuführen. Die Voraussetzung für jegliche Tätigkeit ist der erfolgreiche Abschluss der Schulung sowie die Teilnahme am entsprechenden innerbetrieblichen Training.
Schulungsthemen
Elektrische Installationstechnik
- Schaltungsunterlagen
- Netzformen
- Verlegungsarten
- Leitungsdimensionierung
- Absicherung
- Potenzialausgleich Installationsschaltungen
DIN VDE 0100 Gesetzliche Grundlagen
- Gefahren durch den elektrischen Strom
- Inhalte der VDE 0100
- Schutzmaßnahmen und deren Prüfungen
Schulungsdauer
70 Zeitstunden
Schulungszeit
Termine für 2025:
30. Juni - 11. Juli
montags bis donnerstags 07:00 - 14:15 Uhr
freitags 07:00 - 12.30 Uhr
27. Oktober - 07. November
montags bis donnerstags 07:00 - 14:15 Uhr
freitags 07:00 - 12.30 Uhr
Schulungsgröße
max. 8 Teilnehmer/innen
Kosten
775,– €/Woche inkl. Mittagessen
Schulungsorte
Aus- und Weiterbildungszentrum der LEWA Attendorn GmbH
Hinweis
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind, in eigener Fachverantwortung ausführen. Für diese festgelegten Tätigkeiten muss eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. In der theoretischen Ausbildung müssen, zugeschnitten auf die festgelegten Tätigkeiten, die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen dieser Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden. Die praktische Ausbildung muss an den infrage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden. Sie muss die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können. Näheres zur Ausbildung beschreibt der BG-Grundsatz „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel’“ (BGG 944).
Die Elektrofachkraft bedarf einer schriftlichen Beauftragung durch den Arbeitgeber.
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